Seminare und Veranstaltungen
Erstellung eines Schulwegplanes in Schleswig-Holstein
- Behördenvertretungen
- Elternvertretungen
- Lehrkräfte
- Präventionsbeamt:innen der Polizei
- Schulbeauftragte
- Schulleitungen
- Sicherheitsbeauftragte in Schulen
Auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses (§ 63 Abs. 1 Nr. 21 SchulG) fertigt die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den jeweiligen zuständigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehörden einen Schulwegplan und aktualisiert ihn ggf. jährlich.
Die Erfahrungen von Eltern, Schülerinnen und Schülern sind zu berücksichtigen (Erlass zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung).
Referenten: Jens Leven, Helmuth Sobottke
Bei dieser Fortbildung handelt es sich um ein Kooperationsseminar in Zusammenarbeit mit
dem IQSH – Veranstaltungsnummer VER0079
- Die Erlasse zur Mobilitäts- und Verkehrserziehung und Schulwegsicherheit
- Schulwegunfälle
- Medien und Hilfen zur Aufstellung von Schulwegplänen
- Wer macht was beim Schulwegplan?
- Beispiele für einen Schulwegplan und zur Radweggestaltung
- Zusammenarbeit von Schule und Behörden
Weitere Informationen
Kosten
Für die Versicherten unserer Mitgliedsunternehmen ist die Teilnahme an unseren Seminaren überwiegend kostenfrei. Sollte doch einmal eine Kostenbeteiligung nötig sein, finden Sie einen Hinweis darauf bei den Angaben zum jeweiligen Seminar.
Anmeldung
Die Anmeldung für unsere Seminare erfolgt online. Anmeldeschluss ist in der Regel spätestens fünf Wochen vor Seminarbeginn. Etwa drei Wochen vor dem (ersten) Seminartermin erhalten Sie eine Einladung mit ausführlichem Programm von uns.
Datenschutz
Mit der Anmeldung stimmen die Seminarteilnehmenden zu, dass ihre persönlichen Daten für die Organisation und Durchführung der Qualifizierungsmaßnahme von der UK Nord mittels IT erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Unsere vollständige Datenschutzerklärung erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail beim Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@ uk-nord.de.
Sie ist außerdem jederzeit online abrufbar: www.uk-nord.de/seminare
Verpflegung
Beim Essen sind Sie Gast der Unfallkasse Nord. Sie wollen oder müssen auf bestimme Lebensmittel verzichten? Kein Problem, lassen Sie es uns einfach im Vorfeld wissen.
Organisatorisches
In Schleswig-Holstein wird die Unterkunft bei mehrtägigen Veranstaltungen gestellt. Sollten Sie an dem gebuchten Seminar nicht teilnehmen können, bitten wir um rechtzeitige Absage. Programm- und Terminänderung bleiben vorbehalten.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Unfallkasse Nord berechtigt ist, angemeldeten Personen die Teilnahme an Seminaren zu untersagen und sie in Ausübung des Hausrechts des Seminars zu verweisen. Ein Ausschluss ist dann gerechtfertigt, wenn Seminarteilnehmende dem Ruf, der Sicherheit oder dem Ansehen der UK Nord schaden, im Verdacht stehen, Straftaten zu begehen oder andere Seminarteilnehmende, UK-Nord-Mitarbeitende oder andere Personen belästigen, wiederholt stören oder gefährden.
Fotos und Videos
Wir weisen Sie darauf hin, dass in den Seminaren und bei anderen Veranstaltungen unter Umständen Fotos und Videos angefertigt werden, die zur Veröffentlichung in Printmedien, im Rahmen des Internetauftritts und in den Social-Media-Profilen (Facebook, XING) der UK Nord vorgesehen sind. Mit Ihrer Teilnahme erklären Sie Ihre Einwilligung zur Herstellung und Verwendung der Fotos und Videos. Wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, genügt ein kurzer Hinweis an die fotografierende oder filmende Person.